Auf dieser Seite kann aus dem Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben online das Nettogehalt berechnet werden.
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Das Nettogehalt (Nettolohn, Nettoentgelt) entspricht dem Lohnanteil, welcher an Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Das Nettogehalt ergibt sich grundsätzlich aus dem Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und steuerlichen Abzüge wie der Lohnsteuer, Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Eine genaue Berechnung des Nettogehalts ergibt sich aus der Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber ermittelt aus dem steuerpflichtigen Bruttogehalt die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und bei entsprechender Religionszugehörigkeit die Kirchensteuer. Aus dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt wiederum berechnen sich die Beiträge für die Sozialversicherungen. Das sozialversicherungspflichtige Brutto kann sich vom steuerrechtlichen Brutto unterscheiden, da es durch Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung und Rentenversicherung gedeckelt wird. Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge behält der Arbeitgeber ein und führt sie an die Finanzämter und Sozialversicherungsträger vor Auszahlung des Nettolohns ab. Einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge hat der Arbeitgeber zu tragen, so dass die Lohnkosten für Arbeitgeber höher sind als das Bruttogehalt.
Ausgangsbasis für die Ermittlung des Nettogehalts ist das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt. Wichtigster Bestandteil der Bruttolohns sind die laufenden Bezüge wie zum Beispiel Lohn und Gehalt, Zuschüsse, Urlaubsentgelt oder vergütete Überstunden. Zum Bruttogehalt kommen ebenfalls die Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ...) sowie die Sachbezüge (Firmenwagen, verbilligte Mahlzeiten ...).
Der online Nettogehaltsrechner berechnet das Nettogehalt nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern. Die Berechnung des Nettogehalts erfolgt ohne Gewähr.