Hier lässt sich eine einfache Lohn- und Gehaltsabrechnung kostenlos online für Deutschland in 2024 oder 2023 erstellen und das Nettogehalt berechnen.
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Eine Gehaltsabrechnung (Entgeltabrechnung) ist ein Dokument in Textform, welches Arbeitnehmer zu jedem Gehaltszahlungszeitraum vom Arbeitgeber erhalten. Gehaltsabrechnungen dokumentieren die Berechnung von Brutto- und Nettoverdienst mit den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen.
Auf dieser Seite lassen sich Gehaltsabrechnungen online berechnen bzw. überprüfen.
Hinweis: Berücksichtigt werden die Veränderungen gem. PAP vom 23.02.2024.
Einfache Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer lassen sich auf dieser Seite exemplarisch online berechnen bzw. überprüfen. Bei der Erstellung der Gehaltsabrechnung werden neben dem steuerpflichtigen Brutto und dem ausgezahlten Netto auch die sozialversicherungspflichtigen Bruttobeträge ausgewiesen. Die Online Abrechnungen sollen die Gehaltsberechnung nur beispielhaft als einfaches Muster darstellen und erfolgen ohne Gewähr.
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibeträge | 11.604 Euro | 11.604 Euro | 23.208 Euro | 11.604 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Sonderausgabenpauschalen | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0 Euro |
Entlastungsbeträge Alleinerziehende | 0 Euro | 4.260 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Arbeitnehmerpauschalen | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0 Euro |
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibeträge | 10.908 Euro | 10.908 Euro | 21.816 Euro | 10.908 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Sonderausgabenpauschalen | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0 Euro |
Entlastungsbeträge Alleinerziehende | 0 Euro | 4.260 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Arbeitnehmerpauschalen | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0 Euro |
Zeitspanne | Minijob | Gleitzone / Übergangsbereich |
---|---|---|
vor 01.07.2019 | bis 450 Euro | 450,01 Euro |
ab 01.07.2019 | bis 450 Euro | 450,01 Euro |
ab 01.10.2022 | bis 520 Euro | 520,01 Euro |
ab 01.01.2023 | bis 520 Euro | 520,01 Euro |
ab 01.01.2024 | bis 538 Euro | 538,01 Euro |
Für Arbeitnehmer besteht die Verpflichtung, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls auch Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge und die Zahlung der Abgaben übernimmt allerdings der Arbeitgeber. Die Höhe der Steuer- und Sozialabgaben richten sich nach dem Bruttoeinkommen und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Freibeträge, Familienstand, Kirchenzugehörigkeit, Kinderfreibeträge etc.). Der Arbeitgeber entrichtet die ermittelten Abgaben an das Finanzamt bzw. die entsprechenden Krankenkassen und zahlt dem Arbeitgeber nur das verbleibende Nettogehalt aus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer zur Dokumentation eine Lohn-und Gehaltsabrechnung auszustellen, aus welcher die Höhe der Abzüge vom Bruttogehalt ersichtlich sind. Gehaltsabrechnungen dienen auch als Einkommensnachweise bzw. Verdienstbescheinigungen bei der Wohnungssuche oder der Aufnahme von Krediten. Am Ende des Jahres erhält der Arbeitnehmer außerdem eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, aus welcher die abgeführten Steuer- und SV-Abzüge des betreffenden Jahres hervorgehen. Die Gehaltsabrechnung als ein Teilbereich der Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung wird entweder intern mit Hilfe einer Gehaltsabrechnungssoftware durchgeführt oder kann etwa an externe Lohnbüros oder Steuerberater ausgelagert werden. Auf nachfolgenden Seiten finden Sie kostenlose online Gehaltsrechner und weitere Lohnrechner.
Nachfolgend finden Sie ein vereinfachtes Berechnungsschema zur Gehaltsabrechnung.
Bruttogehalt (Lohn und Gehalt, Überstunden etc.)
+Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaiubsgeld, Tantiemen, Zulagen)
+ Sachbezüge bzw. geldwerter Vorteil (Firmenwagen, Rabatte, verbilligte und freie Mahlzeiten)
=> Gesamtbruttogehalt
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer(falls Religionszugehörigkeit)
- Solidaritätszuschlag
- Krankenversicherung (AN-Anteil)
- Pflegeversicherung (AN-Anteil)
- Rentenversicherung (AN-Anteil)
- Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil)
=> Nettogehalt
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
+ Steuerfreie Reisekostenerstattungen
=> Ausgezahlter Gehaltsbetrag
Die nachfolgende Gehaltsabrechnung bezieht sich beispielhaft auf das Jahr 2023 (Arbeitsstätte in den alten Bundesländern ohne Kirchensteuer);
Ein Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt von 4.800 Euro/Monat zusammen mir einem Dienstwagen (Bruttolistenpreis 40.000 Euro, Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 18 km). Die Gewährung des Firmenwagens stellt einen Sachbezug dar, welcher als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Bei Wahl der 1% Methode liegt der zu versteuernde und sozialversicherungspflichtige Vorteil bei 616 Euro/Monat. Es ergibt sich ein steuerpflichtiges Bruttogehalt in Höhe von 5.416 Euro/Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze (4.987,50 Euro/Monat ) für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist damit überschritten. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung liegt bei 7.300 Euro/Monat. Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur KV und PV sind aufgrund der Deckelung somit 4.987,50 Euro und für die RV und AV der volle Bruttobetrag in Höhe von 5.416 Euro. Der Arbeitgeber berechnet auf dieser Basis die Beiträge zu den Sozialversicherungen und führt diese an die Sozialversicherungsträger einschließlich Arbeitgeberanteil und Umlagen ab. Die AG-Belastung ist also höher als das steuerliche Brutto.
Aufgrund der Steuer- und SV-Abzüge ergibt sich unter Berücksichtigung des Firmenwagens ein ausgezahltes Netto in Höhe von 2.638,95 Euro. Die Abrechnungsdaten inklusive Arbeitgeberanteilen lassen sich in der Gehaltsabrechnung online nachrechnen.
Während beim Gehalt in der Regel ein monatliches Festgehalt vereinbart wurde, kann es bei der Höhe des Lohns oftmals zu Schwankungen kommen. Denn der Monatslohn wird zumeist auf Basis von Arbeitsstunden und Stundenlohn ermittelt. So kann es zu Lohnschwankungen aufgrund der unterschiedlichen Anzahl von Arbeitstagen/Monat (z.B. Februar mit 28 Tagen) bzw. der geleisteten Arbeitsstunden kommen.
Nachfolgend werden einige wichtige Lohnabrechnungsbegriffe erklärt, um Abrechnungen besser verstehen zu können.
Bruttogehalt
Das Bruttogehalt ergibt sich aus dem laufenden Gehalt (Gehalt, Lohn, Überstunden, Zuschläge etc.).
Steuer Brutto
Das Steuer-Brutto ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der steuerlichen Abzüge. Es setzt sich zusammen aus dem laufenden Bruttogehalt, Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Sachbezügen (z.B. Firmenwagen)
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird berechnet aus dem Steuer-Brutto und weiteren Steuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden Württemberg 8% der Lohnsteuer und in den weiteren Bundesländern 9%, sofern eine entsprechende Konfessionszugehörigkeit besteht.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag beträgt vereinfacht dargestellt 5,5% der Lohnsteuer.
Steuerklasse
Steuerklasse 1 für Alleinstehende
Steuerklasse 2 für Alleinerziehende
Steuerklasse 3 für Verheiratete (Ehegatte bekommt Stkl. 5)
Steuerklasse 4 für Verheiratete (Ehegatte bekommt Stkl. 4) ggf. mit beantragtem Faktor
Steuerklasse 5 für Verheiratete (Ehegatte bekommt Stkl. 3)
Steuerklasse 6 für weitere Beschäftigungsverhältnisse
Kinderfreibeträge
Kinderfreibeträge haben im Rahmen der Verdienstabrechnung nur Auswirkungen auf die Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages. Ist die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrags bei hohen Bezügen günstiger als das erhaltene Kindergeld, muss die Differenz durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Beitragsgruppenschlüssel
Dieser aus 4 bestehende Schlüssel gibt an, wie die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung berechnet wurden. Ein in allen 4 Bereichen voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer erhält den Gruppenschlüssel 1111.
Personengruppenschlüssel
Schlüssel für Azubis, Werkstudenten, kurzfristig Beschäftigte etc.. Beschäftigte ohne besondere Merkmale erhalten den Schlüssel 101.
KV/PV-Brutto und RV/AV-Brutto
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung ergeben sich aus den entsprechenden Beitragssätzen und dem KV/PV-Bruttobetrag. Die Höhe des letzten Betrages und damit auch die Höhe der Beiträge ist durch die KV-Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
Entsprechendes gilt für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die maximale Höhe der Beiträge bestimmt in diesem Fall die RV-Beitragsbemessungsgrenze. Die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen sind nachfolgend dargestellt.
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West |
---|---|---|---|
2024 | 5.175,00 Euro | 7.450 Euro | 7.550 Euro |
2023 | 4.987,50 Euro | 7.100 Euro | 7.300 Euro |
2022 | 4.837,50 Euro | 6.750 Euro | 7.050 Euro |
Die Inhalte von Engeltbescheinigungen sind im Gesetz in §1 EBV und
§ 108 GewO geregelt. Laut Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) sind unter anderem folgende Angaben in einer Entgeltabrechnung erforderlich:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Versicherungsnummer
- Datum Beschäftigungsbeginn
- Ende der Beschäftigung
- Abrechnungszeitraum
- Steuerklasse, gegebenenfalls einschließlich Faktor
- Kinderfreibeträge
- Merkmale für den Kirchensteuerabzug
- Steuerfreibeträge oder Steuerhinzurechnungsbeträge
- Steuer-Identifikationsnummer
- den Beitragsgruppenschlüssel
- gegebenenfalls Beitragszuschlag für Kinderlose
- gegebenenfalls die Angabe über Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone
- gegebenenfalls die Angabe zu Mehrfachbeschäftigungen
- gesetzliche Abzüge vom steuerpflichtigen Arbeitslohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
- Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Oft stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, eine Gehaltsabrechnung selber zu machen oder erstellen zu lassen? Ein Gehaltsabrechnungsprogramm kann bereits zahlreiche Aufgaben automatisiert übernehmen. Trotzdem sind mit der Erstellung von Entgeltabrechnungen auch Aufgaben verbunden, welche ebenfalls bestimmte Fachkentnisse voraussetzen. So müssen Meldungen und Jahresmeldungen für die Sozialversicherung erstellt werden. Arbeitnehmer müssen beispielsweise bei der Krankenkasse zu Beginn und Ende von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen an- und abgemeldet werden. Auch Krankenkassen- oder Beitragsgruppenwechsel sind meldepflichtig. Der Arbeitgeber hat zudem für jeden Abrechnungzeitraum die SV-Beiträge der Arbeitnehmer sowie der Umlagen U1, U2, U3 in sogenannten Beitragsnachweisen an die entpsrechenden Krankenversicherungen bzw. Einzugstellen zu übermitteln sowie die errechneten Beiträge zu überweisen. Für Minijobber werden die Beiträge an die Minijob-Zentrale überwiesen.Die Mitarbeiter sind außerdem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Für die gesetzliche Unfallversicherung muss der Arbeitgeber je nach Branche entsprechende Beiträge entrichten. Die vom Arbeitgeber erechnete Lohnsteuer ist in einer Lohnsteueranmeldung gem. § 41a EStG anzumelden und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Zu beachten ist, dass Arbeitgeber für die richtige Berechnung und Abführung der Lohnsteuer gem. § 42d EStG und der SV-Beiträge gem. § 28e SGB IV haftet. Wegen des Arbeitsaufwandes und der Haftungsrisiken wollen insbesondere kleinere Betriebe die Gehaltsabrechnung oftmals nicht selbst erstellen, sondern an eine externe Lohnbuchhaltung, etwa über Steuerberater, auslagern.
In der online Lohnabrechnung werden die Lohnsteuer und die weiteren gesetzlichen Abzüge durch den verwendeten Lohn- und Gehaltsrechner nach den aktuellen Vorgaben des BMF berechnet. Für die Gehaltsabrechnung ist ein von den Krankenkassen individuell festgesetzter Zusatzbeitrag anzugeben, welcher in 2023 durchschnittlich 1,6% und in 2024 im Durchschnitt 1,7% beträgt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den SV-Beitragssätzen für 2024.
SV-Beiträge | Gesamt | AN | AG |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenversicherung | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
Krankenversicherung | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,7% | 0,85% | 0,85% |
Pflegeversicherung | 3,4% | 1,7% | 1,7% |
Pflegevers. Sachsen | 3,4% | 2,2% | 1,2% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0,6% | 0,6% | 0% |
Entlastung 2. bis 5. Kind unter 25J. | 0,25% | 0,25% | 0% |
SV-Beiträge | Gesamt | AN | AG |
---|---|---|---|
Rentenversicherung | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenversicherung | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
Krankenversicherung | 14,6% | 7,3% | 7,3% |
Ermäßigter Beitrag KV | 14% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitr. KV | 1,6% | 0,8% | 0,8% |
Pflegeversicherung | 3,05% ab Juli 3,4% | 1,525% ab Juli 1,7% | 1,525% ab Juli 1,7% |
Pflegevers. Sachsen | 3,05% ab Juli 3,4% | 2,025% ab Juli 2,2% | 1,025% ab Juli 1,2% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0,35% ab Juli 0,6% | 0,35% ab Juli 0,6% | 0% |
Entlastung 2. bis 5. Kind unter 25J. | 0,25% | 0,25% | 0% |
Die Einkommensgrenze für Minijobs endet in 2023 bei 520 Euro. Wegen der Mindestlohnerhöhung wird die Grenze in 2024 bei 538 Eruo liegen. Bei der Abrechnung von Minijobs zahlt der Arbeitgeber 2% pauschale Lohnsteuer sowie Rentenversicherungsbeiträge (15%) und Krankenversicherungsbeiträge (13%).
Für den Arbeitnehmer entspricht die Nettoauszahlung dem Bruttolohn, sofern er nicht auf den vollen Rentenversicherungbetrag (18,6% in 2024) aufstockt, um so anteilig Rentenpunkte zu erwerben.
Der Einkommensbereich für Midijobs (auch Gleitzone oder Übergangsbereich) liegt in 2024 zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro.
Bei der Abrechnung von Midijobs ergeben sich für Arbeitnehmer niedrigere Sozialversicherungsabgaben gegenüber der Standardabrechnung.
Während für die Arbeitgeberanteile bis Ende September die selben Prozentsätze galten wie für Einkommensbereiche über der Gleitzone, erhöhen sich die Arbeitgeberanteile seit Okt. 2022 im Übergangsbereich gegenüber früheren Abrechnungen. Alle Abrechnungsvarianten können in der Online Berechnung zusätzlich angezeigt werden.