Hier erhalten Sie Informationen über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mit einem Link, um die Auswirkungen der Merkmalsänderungen kostenlos Online zu berechnen.
ELStAM ist die Abkürzung für den Begriff Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Während die Lohnsteuerabzugsmerkmale früher auf der Lohnsteuerkarte vermerkt waren, können Arbeitgeber diese nun elektronisch über die ELStAM-Datei abrufen.
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM sind gesetzlich in § 39 EStG definiert. Zu den ELStAM zählen etwa die Lohnsteuerklasse - gegebenenfalls mit Faktor, der jährliche Lohnsteuer-Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag oder die Anzahl der Kinderfreibeträge.
Die anfängliche Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt in der Regel beim Anmelden des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt. Bei einer Heirat wird das Finanzamt durch die zuständigen Meldebehörden über die Eheschließung informiert. Es erfolgt grundsätzlich eine Zuweisung der Steuerklase 4 ohne Faktor. Falls der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht, erfolgt eine Einteilung in die Steuerklasse 3. Für eine Änderung der Steuerklasse kann vom Arbeitnehmer ein entsprechender Antrag gestellt werden. Auch für den Lohnsteuer-Freibetrag muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Auf der folgenden Seite finden Sie hierzu diverse Lohnsteuer Formulare.
Der Arbeitnehmer kann außerdem eine Positivliste oder Negativliste für den Arbeitgeber abgeben, welche den Zugriff auf die ELStAM-Daten erlaubt bzw. verwehrt. Ist dem Arbeitgeber der Zugriff auf die ELStAM-Datei nicht gestattet, so wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die steuerlich ungünstige Steuerklasse 6 zugewiesen (§ 39e (6) EStG ). Der gleiche Fall trat früher ein, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegte.
Die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hat Auswirkungen auf die Höhe des Nettogehalts in den Lohnabrechnungen. Mit dem Rechner für Gehaltsabrechnungen auf der Hauptseite können die Lohnauswirkungen online berechnet werden. So können Sie ermitteln, welche Auswirkungen es auf den Nettolohn hat, wenn Ehegatten in eine andere Steuerklasse wechseln, Sie einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen oder aus der Kirche austreten. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale benötigt der Arbeitgeber nur das Geburtsdatum sowie die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) des Arbeitnehmers. Hierzu muss der Arbeitgeber sich auf dem Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung ELSTER für Arbeitgeber einwählen. Auch die Lohnsteuerbescheinigungen sind über dieses Portal an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Mit der Lohnabrechnung beauftragte Dienstleister, wie etwa Steuerberater, können ebenfalls auf die Daten zugreifen.
Unter nachfolgendem Link gibt es ein ELStAM Daten Video, in welchem erklärt wird, wie die eigenen ELStAM Daten über ELSTER abgerufen werden können. Außerdem werden unter dem Link FAQ ELStAM Verfahren häufig gestellte Fragen zum ELStAM Verfahren beantwortet.